hilfeplan
Effektive Hilfe durch die Vernetzung unterschiedlicher Bereiche von Verantwortung und Kompetenz: Partnerschaftlicher Dialog / Grafik
Grundlage aller zu treffenden Entscheidungen sind die Betreuungs- und Förderziele, die von allen am Prozess Beteiligten gemeinsam und verbindlich getroffen wurden, bzw. getroffen werden.
In den regelmäßig, mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangesprächen wird die Hilfeplanung überprüft und fortgeschrieben, oder gegebenenfalls verändert. Das Protokoll des Hilfeplangespräches gibt die gemeinsame Bewertung aller Beteiligten wieder und bildet die Grundlage für die weitere Betreuungsarbeit.
Die in den Hilfeplangesprächen gemeinsam erarbeiteten Ziele werden dann im Mitarbeiterteam der Einrichtung unter Einbeziehung des Jugendlichen zusammen reflektiert, kontrolliert und umgesetzt.
Nach Maßgabe der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII, wird somit für jedes Kind, bzw. jeden Jugendlichen unter seiner Mitwirkung, der seiner Sorgeberechtigten und der seines Bezugsbetreuers ein individuell auf sein Persönlichkeitsprofil zugeschnittener Betreuungsplan erstellt.
Beispiele individueller Förderung:
| Regelmäßige Einzelgespräche mit Zielvereinbarungen |
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| Verselbstständigungsvertag mit ca. 16 Jahren |
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| Wöchentliche Gruppengespräch |









