hilfeplan

Effektive Hilfe durch die Vernetzung unterschiedlicher Bereiche von Verantwortung und Kompetenz: Partnerschaftlicher Dialog / Grafik

Grundlage aller zu treffenden Entscheidungen sind die Betreuungs- und Förderziele, die von allen am Prozess Beteiligten gemeinsam und verbindlich getroffen wurden, bzw. getroffen werden.

In den regelmäßig, mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangesprächen wird die Hilfeplanung überprüft und fortgeschrieben, oder gegebenenfalls verändert. Das Protokoll des Hilfeplangespräches gibt die gemeinsame Bewertung aller Beteiligten wieder und bildet die Grundlage für die weitere Betreuungsarbeit.

Die in den Hilfeplangesprächen gemeinsam erarbeiteten Ziele werden dann im Mitarbeiterteam der Einrichtung unter Einbeziehung des Jugendlichen zusammen reflektiert, kontrolliert und umgesetzt.

Nach Maßgabe der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII, wird somit für jedes Kind, bzw. jeden Jugendlichen unter seiner Mitwirkung, der seiner Sorgeberechtigten und der seines Bezugsbetreuers ein individuell auf sein Persönlichkeitsprofil zugeschnittener Betreuungsplan erstellt.

Beispiele individueller Förderung:

leer
Pfeil
Regelmäßige Einzelgespräche mit Zielvereinbarungen

 
Pfeil
Verselbstständigungsvertag mit ca. 16 Jahren

 
Pfeil
Wöchentliche Gruppengespräch

 

Zusammenarbeit mit:

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Freien Mitarbeiter/innen, die als „Integrationshelfer“ in Krisenzeiten zusätzlich über einen festgelegten Zeitraum ein Kind oder einen Jugendlichen intensiv betreuen. (Fachleistungsstunden)

 
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Ergotherapeuten

  Pfeil Erziehungsberatungsstellen

  Pfeil Schulpsychologischem Dienst

  Pfeil Drogenberatungsstellen (DROBS, Lobby)

  Pfeil Beratungsstellen gegen sexuelle Misshandlung

  Pfeil Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg in Paderborn

  Pfeil Station „jugendlich(t)“ in Marsberg zur qualifizierten Entzugsbehandlung

  Pfeil Psychologischen und logopädagogischen Praxen

  Pfeil Schulen, Ämtern und Behörden

 
Pfeil
Ortsansässigen Vereinen